Schutzkonzept

Dieses Schutzkonzept basiert auf den geltenden Grundregeln des SVBM vom 17. Juli 2021.

Aufgrund der hohen Anstecklichkeit der Omikron-Variante gilt bei Soulbodywork seit Dezember 2021 Maskenpflicht, unabhängig von Zertifikat oder Impfstatus.

Allgemeine Schutzmassnahmen

  • Ich informiere mich regelmässig auf den Seiten des BAG, SECO sowie der kantonalen Behörde nach den neusten Massnahmen in der Pandemiebekämpfung.
  • Ich setze alle Schutzmassnahmen zur Pandemiebekämpfung seitens der Bundesämter und der kantonalen Behörde und deren Einhaltung vollumfänglich um.
  • Ich wasche mir regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel.
  • Ich informiere meine Klient:innen über die Webseite www.soulbodywork.ch/covid-19 sowie bei der Terminabsprache über die aktuellen Schutzmassnahmen.
  • Ich stelle sicher, dass in der Terminplanung genug Zeit eingebaut ist, damit sich stets nur wenige Personen in meinen Praxisräumen aufhalten.
  • Ich plane nach jeder Behandlung genug Zeit für die ordnungsgemässe Reinigung und zur zwingenden Desinfektion der Arbeitsflächen, Türklinken, sanitäre Anlagen, etc. ein.
  • Ich sorge nach jeder Behandlung für eine gute Durchlüftung der Räume.
  • Das Betreten der Praxis ist nur mit Schutzmasken gestattet.
  • Klient:innen mit Fieber- oder Infektionssymptomen dürfen die Praxis nicht betreten und werden aufgefordert einen Arzt aufzusuchen.
  • In meinem Praxisraum steht eine Möglichkeit für Klient:innen zur Händedesinfektion zur Verfügung.
  • Einwegtücher und Einwegmasken werden sicher in geschlossen Abfallbehältern entsorgt und Mehrfachmasken nach Angaben des Herstellers gereinigt.
  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen wie dem Wartebereich gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann.

Schutzmassnahmen bei Behandlungen am Körper

Bei Behandlungen am Körper kann die Distanz nicht eingehalten werden. Daher gelten hier die folgenden Regelungen:

  • Die behandelnde Person und der oder die Klient:in sollen vor und nach der Behandlung im Behandlungsraum die Hände korrekt desinfizieren.
  • Während der Behandlungen gilt Maskenpflicht, unabhängig von Zertifikat und Impfstatus.
  • Ich führe eine lückenlose Liste meiner Klient:innen, damit eine Rückverfolgung einer möglichen Ansteckungskette durch die Behörden schnell möglich wäre.
  • Frotteebezüge und Handtücher werden nach jeder Behandlung in einem geschützten Behälter aufbewahrt und bei mindestens 60 Grad gewachen.